Schimmelpilze


Mit freundlicher Unterstützung von Anne Dietz, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Mannheim

Schimmelpilze sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt, sie sind allgegenwärtig, in vielen Bereichen dem Menschen sehr nützlich (z .B. Produktion von Penicillin u.a. Antibiotika, Lebensmittelveredelung usw..) und in normaler Konzentration völlig harmlos. Wird jedoch die natürliche Sporenkonzentration deutlich und über einen längeren Zeitraum überschritten, kann dies zu gesundheitlichen Problemen bei empfindlichen bzw. immungeschwächten Menschen führen.

Schimmelpilze können die Entwicklung von Allergien begünstigen/verursachen, sowie Atemwegserkrankungen fördern oder verstärken. In einer Vielzahl medizinischer Studien wurden diese Zusammenhänge nachgewiesen. Oft werden diese jedoch nicht erkannt. Besonders für die zunehmende Zahl chronisch kranker Personen (z.B. Diabetes, Asthma, Krebserkrankung) stellt der Schimmelpilz im Innenraum ein mögliches Problem dar.

Die Feststellung des Befalls mit Schimmelpilz ist ein Fall für den Sachverständigen. Allein ein verdächtig aussehender Fleck an der Wand bedeutet noch nicht, dass es sich tatsächlich um einen Schimmelpilz handelt. Hier kann es sich auch um eine Verschmutzung durch ausgasende Baumaterialien oder Einrichtungsgegenstände (sogenanntes Fogging), Stäube, Moose oder eher harmlose Sproßpilze handeln. Allein eine Probennahme und die anschließende mikroskopische Analyse kann in diesem Fall Klarheit schaffen. Zwischen Vermietern und Mietern kommt es oft zu Streitigkeiten wegen Schimmelpilzbefall
im Innenraum. Der Vermieter behauptet das der Mieter falsch lüftet und zu wenig heizt, der Mieter wiederum macht Baumängel für den Befall verantwortlich.
Wir als Schimmelpilzsachverständige können durch verschiedene Techniken (z.B. Temperatur -u. Luftfeuchtemessung, Wärmebildkamera, U-Wert Messung, Wandaufbau, direkte Probennahme, Schimmelspürhund u.a.) Schimmelpilzbefall sicher nachweisen, über die Begutachtung des Gebäudes die Ursache ermitteln, Erstmaßnahmen für die Beseitigung einleiten und ein passgenaues Sanierungskonzept erstellen.Die Sanierung muss individuell geplant werden um den Schimmelpilz dauerhaft zu beseitigen.
Ein guter Schimmelpilzsachverständiger plant eine Sanierung mit Blickpunkt auf einen zuletzt gesunden Wohnraum. Baumarktübliche Lösungen wie Farben und Sprühmittel mit dem Zusatz Schimmelpilz bekämpfender Chemikalien (sog. Fungizide) bieten hier keine dauerhafte Lösung, da gerade diese Stoffe ebenfalls die Wohnraumluft und somit die Bewohner gesundheitlich belasten können. Primäres Sanierungsziel muß immer die nachhaltige Beseitigung des Schimmelpilz-Wachstums sein, meist verursacht durch Feuchteschäden bedingt durch z.B. bisher unerkannte Kältebrücken, Wasserschäden, falsche Wohnraumlüftung und weitere Ursachen.
Häufig genügt ein einfaches Lüftungskonzept oder die Isolierung einer Kaltwasserleitung an der die feuchte Raumluft kondensiert. Bei größerem Befall müssen die betroffenen Bauteile (Tapete, Putz, Trockenbauwände, Bodenbeläge, Isolierung etc.) entfernt oder fachgerecht gereinigt und durch geeignete Baustoffe ersetzt werden. Für diese Schadensfälle gibt es natürliche Baustoffe welche atmungsaktiv sind, die anfallende Raumluftfeuchte aufnehmen und auch wieder abgeben können. Besonders ein Verputz aus dem altbewährten, fast in Vergessenheit geratenen Sumpfkalk stellt in diesen Fällen eine ideale Lösung dar. Sumpfkalk hat eine hohe Kapazität zur Aufnahme von Feuchtigkeit und kann somit die stoßweise anfallende Luftfeuchte im Innenraum z.B. nach dem Kochen oder Duschen optimal regulieren . Ein weiter Vorteil des Baustoffes Sumpfkalk im Kampf gegen den Schimmelpilz ist sein hoher PH Wert. (>12), der es dem Schimmelpilz unmöglich macht auf ihm auszuwachsen. Daher sollte immer wenn möglich natürliches Baumaterial mit ausgleichenden physikalischen Eigenschaften eingesetzt werden.
Auch der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung bietet sich oftmals als optimale Lösung an. Ziel einer fachgerechten Sanierung bleibt in allen Fällen die Wiederherstellung eines gesunden und behaglichen Wohnumfeldes, frei von biologischen und chemischen Schadstoffen.

Zum Abschluss noch ein Tipp vom Schimmelpilzsachverständigen: Bearbeiten sie Schimmelpilze bitte nicht mit Essig. Essig ist bekanntermaßen sauer und für den Schimmelpilz keineswegs „ungemütlich“ – ganz im Gegenteil, es begünstigt sein Wachstum! Wer kennt nicht die verschimmelte Zitrone oder Orange aus dem Kühlschrank ?
Eine erste Maßnahme ist vorsichtiges Abtupfen der befallenen Stelle mit Spiritus (nicht Wischen und damit die Fläche noch vergrößern !). Allerdings sollte Spiritus wegen der Brandgefahr und dem unangenehmen Geruch nur für kleine Flächen (kleiner als ein A4 Blatt) eingesetzt werden. Ganz natürlich geht es mit Sumpfkalkwasser.




Legionellen


Seit dem 1. Februar 2018 gilt die Novelle derTrinkwasserverordnung.
Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Betroffen sind Gebäude mit Warmwasserbereitern deren Fassungsvermögen größer als 400 Liter ist oder deren nachfolgende Warmwasserleitungen einen größeren Inhalt haben als 3 Liter. Diese Anlagen müssen beim zuständigen Gesundheitsamt umgehend gemeldet werden und 1 mal im Jahr an 3 repräsentativen Stellen auf Legionellen untersucht werden.

Diese Wasserprobe muss durch einen zertifizierten Probenehmer durchgeführt werden.
Wir können Ihnen diesen Service anbieten.
Bitte beachten Sie als Vermieter von betroffenen Gebäuden, dass es sich hier um ein Gesetz handelt bei dessen Nichtbeachtung hohe Geldstrafen (bis 25.000 €) bzw Haftstrafen bis 2 Jahre erteilt werden können.

Unter dem Link >Legionellen>Rechtliche Grundlagen, stellen wir Ihnen die Informationen bereit.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur verfügung.

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